FamFG ст. 207Erörterungstermin
Abschnitt 6 Verfahren in Ehewohnungs- und Haushaltssachen
Das Gericht soll die Angelegenheit mit den Ehegatten in einem Termin erörtern. Es soll das persönliche Erscheinen der Ehegatten anordnen.
Abschnitt 6 Verfahren in Ehewohnungs- und Haushaltssachen
Das Gericht soll die Angelegenheit mit den Ehegatten in einem Termin erörtern. Es soll das persönliche Erscheinen der Ehegatten anordnen.