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FamGKG · Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen

FamGKG ст. 8aRechtsbehelfsbelehrung

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

ДействуетОфициальный текст

Jede Kostenrechnung und jede anfechtbare Entscheidung hat eine Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf sowie über das Gericht, bei dem dieser Rechtsbehelf einzulegen ist, über dessen Sitz und über die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten.