FernUSG · Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht
FernUSG ст. 10Ausschluss abweichender Vereinbarungen
1. Abschnitt Fernunterrichtsvertrag
Von den §§ 2 bis 9 kann nicht zum Nachteil des Teilnehmers abgewichen werden.
FernUSG · Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht
1. Abschnitt Fernunterrichtsvertrag
Von den §§ 2 bis 9 kann nicht zum Nachteil des Teilnehmers abgewichen werden.