FleiAusbV 2005 · Verordnung über die Berufsausbildung zum Fleischer/zur Fleischerin
FleiAusbV 2005 ст. 6Ausbildungsplan
Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.