FlurbG · Flurbereinigungsgesetz
FlurbG ст. 102
Fünfter Teil Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren
Die Durchführung eines Zusammenlegungsverfahrens schließt die spätere Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens nicht aus.
FlurbG · Flurbereinigungsgesetz
Fünfter Teil Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren
Die Durchführung eines Zusammenlegungsverfahrens schließt die spätere Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens nicht aus.