KapErhStG§8Abs1DV · Verordnung zur Durchführung des § 8 Abs. 1 des Gesetzes über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln und bei Überlassung von eigenen Aktien an Arbeitnehmer KapErhStG§8Abs1DV ст. 8Inkrafttreten ДействуетОфициальный текст Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. ← Предыдущая · ст. 7 Содержание