14. ÄndG LAG · Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes
14. ÄndG LAG ст. 15Inkrafttreten
Art II Überleitungs- und Schlußvorschriften
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
14. ÄndG LAG · Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes
Art II Überleitungs- und Schlußvorschriften
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.