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StVZO · Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

StVZO ст. 61aBesondere Vorschriften für Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor

2. Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger

ДействуетОфициальный текст

Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor werden bei Anwendung der Bau- und Betriebsvorschriften wie Anhänger hinter Fahrrädern behandelt, wenn 1.

die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs 25 km/h nicht überschreitet oder

2.

die Anhänger vor dem 1. April 1961 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Auf andere Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor sind die Vorschriften über Anhänger hinter Kleinkrafträdern anzuwenden.