TiefbauBAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung in Tiefbauberufen
TiefbauBAusbV ст. 80Prüfungsbereiche des Teiles 2
Unterabschnitt 1 Abschlussprüfung
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.
„Herstellen von Bauwerken und Bauteilen im Spezialtiefbau“,
2.
„Durchführen von Tiefgründungen und Baugrubensicherungen“,
3.
„Durchführen von Baugrundverbesserungen und Sonderverfahren im Spezialtiefbau“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.