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UmwG · Umwandlungsgesetz

UmwG ст. 117Entstehung und Bekanntmachung des neuen Vereins

Dritter Unterabschnitt Verschmelzung durch Neugründung

ДействуетОфициальный текст

Vor der Eintragung in das Register besteht ein neuer Verein als solcher nicht. Wer vor der Eintragung des Vereins in seinem Namen handelt, haftet persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner.