UmwG ст. 153Ausgliederungsbericht
Zweiter Unterabschnitt Ausgliederung zur Aufnahme
Ein Ausgliederungsbericht ist für den Einzelkaufmann nicht erforderlich.
Zweiter Unterabschnitt Ausgliederung zur Aufnahme
Ein Ausgliederungsbericht ist für den Einzelkaufmann nicht erforderlich.