UVBKostErstV · Verordnung über die Kostenerstattung an die Unfallversicherung Bund und Bahn für die Wahrnehmung der Aufgaben der Prävention für die Beamtinnen und Beamten der in § 125 Absatz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch genannten Unternehmen UVBKostErstV ст. 6Inkrafttreten ДействуетОфициальный текст Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. ← Предыдущая · ст. 5 Содержание