VersAnsprReglGÄndG 2 · Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen VersAnsprReglGÄndG 2 ст. 6 ДействуетОфициальный текст Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf seine Verkündung folgenden zweiten Monats in Kraft. ← Предыдущая · ст. 5 Содержание