VwVfG · Verwaltungsverfahrensgesetz
VwVfG ст. 71eElektronisches Verfahren
Abschnitt 1a Verfahren über eine einheitliche Stelle
Das Verfahren nach diesem Abschnitt wird auf Verlangen in elektronischer Form abgewickelt. § 3a Abs. 2 Satz 2 und 3 und Abs. 3 bleibt unberührt.