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ZDVG · Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden

ZDVG ст. 24Ausschluß der Beteiligung

Unterabschnitt 3 Aufgabengebiete

ДействуетОфициальный текст

Eine Beteiligung des Vertrauensmannes unterbleibt, wenn er selbst Betroffener einer Personalmaßnahme oder einer Disziplinarmaßnahme oder Beschwerdeführer ist. In diesen Fällen ist der Stellvertreter des Vertrauensmannes zu beteiligen.