ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 1152 ABGB
Sechs u. zwanzigstes Hauptstück. Von Verträgen über Dienstleistungen
Ist im Vertrage kein Entgelt bestimmt und auch nicht Unentgeltlichkeit vereinbart, so gilt ein angemessenes Entgelt als bedungen.
История на изменения
- In Kraft seit 1917-01-01