ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 1152 ABGB
Sechs u. zwanzigstes Hauptstück. Von Verträgen über Dienstleistungen
Ist im Vertrage kein Entgelt bestimmt und auch nicht Unentgeltlichkeit vereinbart, so gilt ein angemessenes Entgelt als bedungen.
История изменений
- In Kraft seit 1917-01-01