ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 1152 ABGB
Sechs u. zwanzigstes Hauptstück. Von Verträgen über Dienstleistungen
Ist im Vertrage kein Entgelt bestimmt und auch nicht Unentgeltlichkeit vereinbart, so gilt ein angemessenes Entgelt als bedungen.
Historique des modifications
- In Kraft seit 1917-01-01