§ 54 RAO
VII. ABSCHNITT römisch sieben. ABSCHNITT Pauschalvergütung
Über einen Antrag auf Gewährung von Leistungen aus der Versorgungseinrichtung hat der Ausschuß der Rechtsanwaltskammer längstens innerhalb dreier Monate zu entscheiden.
История на изменения
- In Kraft seit 1973-12-01