§ 54 RAO
VII. ABSCHNITT römisch sieben. ABSCHNITT Pauschalvergütung
Über einen Antrag auf Gewährung von Leistungen aus der Versorgungseinrichtung hat der Ausschuß der Rechtsanwaltskammer längstens innerhalb dreier Monate zu entscheiden.
Amendment history
- In Kraft seit 1973-12-01