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Vermögenstransfer der Südtiroler Rückopt · Vermögenstransfer der Südtiroler Rückoptanten (Italien)

§ 4 Vermögenstransfer der Südtiroler RückoptArtikel 4

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In den Transferanträgen sind die in Artikel 2 genannten Vermögenswerte getrennt anzuführen. Die noch nicht realisierten Vermögenswerte sind mit dem Schätzwert einzusetzen.

Den Anträgen sind alle zum Nachweis des Vermögens am Stichtag erforderlichen Unterlagen beizuschließen.