Vermögenstransfer der Südtiroler Rückopt · Vermögenstransfer der Südtiroler Rückoptanten (Italien)
§ 4 Vermögenstransfer der Südtiroler RückoptArtikel 4
In den Transferanträgen sind die in Artikel 2 genannten Vermögenswerte getrennt anzuführen. Die noch nicht realisierten Vermögenswerte sind mit dem Schätzwert einzusetzen.
Den Anträgen sind alle zum Nachweis des Vermögens am Stichtag erforderlichen Unterlagen beizuschließen.