Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

Vermögenstransfer der Südtiroler Rückopt · Vermögenstransfer der Südtiroler Rückoptanten (Italien)

§ 4 Vermögenstransfer der Südtiroler RückoptArtikel 4

ДействуетОфициальный текст

In den Transferanträgen sind die in Artikel 2 genannten Vermögenswerte getrennt anzuführen. Die noch nicht realisierten Vermögenswerte sind mit dem Schätzwert einzusetzen.

Den Anträgen sind alle zum Nachweis des Vermögens am Stichtag erforderlichen Unterlagen beizuschließen.