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Gutachterkommissionen zur Eignungserklär · Gutachterkommissionen zur Eignungserklärung von Unterrichtsmitteln

§ 1 Gutachterkommissionen zur EignungserklärZusammensetzung der Gutachterkommissionen

В силаОфициален текст

Die Gutachterkommissionen bestehen entsprechend den Erfordernissen der Geschäftsbereiche aus drei bis zwanzig Mitgliedern und so vielen Ersatzmitgliedern, wie die jeweilige Kommission Mitglieder hat.

История на изменения
  • In Kraft seit 2022-09-01