§ 1 Gutachterkommissionen zur EignungserklärZusammensetzung der Gutachterkommissionen
Die Gutachterkommissionen bestehen entsprechend den Erfordernissen der Geschäftsbereiche aus drei bis zwanzig Mitgliedern und so vielen Ersatzmitgliedern, wie die jeweilige Kommission Mitglieder hat.
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- In Kraft seit 2022-09-01