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Gutachterkommissionen zur Eignungserklär · Gutachterkommissionen zur Eignungserklärung von Unterrichtsmitteln

§ 1 Gutachterkommissionen zur EignungserklärZusammensetzung der Gutachterkommissionen

In forceOfficial text

Die Gutachterkommissionen bestehen entsprechend den Erfordernissen der Geschäftsbereiche aus drei bis zwanzig Mitgliedern und so vielen Ersatzmitgliedern, wie die jeweilige Kommission Mitglieder hat.

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  • In Kraft seit 2022-09-01