BSO · Bodensee-Schiffahrts-Ordnung
§ 1008 BSOFahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten
Abschnitt X Abschnitt römisch zehn BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR DEN RHEIN
Das Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten, die Verwendung von Wellenbrettern und das Treibenlassen mit nicht lenkbaren Schwimmkörpern ist verboten.
История на изменения
- In Kraft seit 2022-04-01