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BSO · Bodensee-Schiffahrts-Ordnung

§ 1008 BSOFahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten

Abschnitt X Abschnitt römisch zehn BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR DEN RHEIN

In forceOfficial text

Das Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten, die Verwendung von Wellenbrettern und das Treibenlassen mit nicht lenkbaren Schwimmkörpern ist verboten.

Amendment history
  • In Kraft seit 2022-04-01