BSO · Bodensee-Schiffahrts-Ordnung
§ 1008 BSOFahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten
Abschnitt X Abschnitt römisch zehn BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR DEN RHEIN
Das Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten, die Verwendung von Wellenbrettern und das Treibenlassen mit nicht lenkbaren Schwimmkörpern ist verboten.
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- In Kraft seit 2022-04-01