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Verbot des Bereitstellens auf den Markt · Verbot des Bereitstellens auf den Markt von Tierarzneimitteln oder Arzneimitteln, die bestimmte Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung oder ß-Agonisten enthalten

§ 2 Verbot des Bereitstellens auf den Markt

В силаОфициален текст

Das Bereitstellen auf den Markt von Tierarzneimitteln, die Stoffe des Anhangs enthalten, zur Anwendung an Nutztieren oder an Tieren der Aquakultur, ist verboten.

История на изменения
  • In Kraft seit 2025-01-29