§ 2 Durchführungsvereinbarung des Vertrages Anwendbare Rechtsvorschriften
Artikel 2
Die Zusammenarbeit gemäß Art. 39 des Vertrages umfasst auch Zuwiderhandlungen im Bereich gebührenpflichtiger Parkzonen bzw. Kurzparkzonen.
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- Durchführungsvereinbarung des Vertrages чл. 39