§ 2 Durchführungsvereinbarung des Vertrages Anwendbare Rechtsvorschriften
Artikel 2
Die Zusammenarbeit gemäß Art. 39 des Vertrages umfasst auch Zuwiderhandlungen im Bereich gebührenpflichtiger Parkzonen bzw. Kurzparkzonen.
Ссылается на
- Durchführungsvereinbarung des Vertrages ст. 39