§ 2 Durchführungsvereinbarung des Vertrages Anwendbare Rechtsvorschriften
Artikel 2
Die Zusammenarbeit gemäß Art. 39 des Vertrages umfasst auch Zuwiderhandlungen im Bereich gebührenpflichtiger Parkzonen bzw. Kurzparkzonen.
Verweist auf
- Durchführungsvereinbarung des Vertrages Art. 39