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Betonbau-Ausbildungsordnung · Betonbau-Ausbildungsordnung

§ 2 Betonbau-AusbildungsordnungArbeitsgebiet

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Das Arbeitsgebiet des Betonbauers/der Betonbauerin umfasst insbesondere:

1. Fachkräftebezogene Tätigkeiten in Bauunternehmen, wobei das Schaffen von bleibenden Werten durch Mitwirken bei Betonbauarbeiten im Hoch-, Industrie- Fertigteil-, Brücken- und Konstruktiven Wasserbau der Mittelpunkt des Aufgabenfeldes ist.

2. Für diese Tätigkeiten werden technisch anspruchsvolle Baugeräte und moderne digitale Hilfsmittel (zB verschiedene digitale Vermessungsgeräte, BIM, EDM usw.) eingesetzt.

История на изменения
  • In Kraft seit 2020-01-01