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Betonbau-Ausbildungsordnung · Betonbau-Ausbildungsordnung

§ 2 Betonbau-AusbildungsordnungArbeitsgebiet

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Das Arbeitsgebiet des Betonbauers/der Betonbauerin umfasst insbesondere:

1. Fachkräftebezogene Tätigkeiten in Bauunternehmen, wobei das Schaffen von bleibenden Werten durch Mitwirken bei Betonbauarbeiten im Hoch-, Industrie- Fertigteil-, Brücken- und Konstruktiven Wasserbau der Mittelpunkt des Aufgabenfeldes ist.

2. Für diese Tätigkeiten werden technisch anspruchsvolle Baugeräte und moderne digitale Hilfsmittel (zB verschiedene digitale Vermessungsgeräte, BIM, EDM usw.) eingesetzt.

Wijzigingsgeschiedenis
  • In Kraft seit 2020-01-01