Betonbau-Ausbildungsordnung · Betonbau-Ausbildungsordnung
§ 2 Betonbau-AusbildungsordnungArbeitsgebiet
Das Arbeitsgebiet des Betonbauers/der Betonbauerin umfasst insbesondere:
1. Fachkräftebezogene Tätigkeiten in Bauunternehmen, wobei das Schaffen von bleibenden Werten durch Mitwirken bei Betonbauarbeiten im Hoch-, Industrie- Fertigteil-, Brücken- und Konstruktiven Wasserbau der Mittelpunkt des Aufgabenfeldes ist.
2. Für diese Tätigkeiten werden technisch anspruchsvolle Baugeräte und moderne digitale Hilfsmittel (zB verschiedene digitale Vermessungsgeräte, BIM, EDM usw.) eingesetzt.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2020-01-01