Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Betonbau-Ausbildungsordnung · Betonbau-Ausbildungsordnung

§ 2 Betonbau-AusbildungsordnungArbeitsgebiet

In forceOfficial text

Das Arbeitsgebiet des Betonbauers/der Betonbauerin umfasst insbesondere:

1. Fachkräftebezogene Tätigkeiten in Bauunternehmen, wobei das Schaffen von bleibenden Werten durch Mitwirken bei Betonbauarbeiten im Hoch-, Industrie- Fertigteil-, Brücken- und Konstruktiven Wasserbau der Mittelpunkt des Aufgabenfeldes ist.

2. Für diese Tätigkeiten werden technisch anspruchsvolle Baugeräte und moderne digitale Hilfsmittel (zB verschiedene digitale Vermessungsgeräte, BIM, EDM usw.) eingesetzt.

Amendment history
  • In Kraft seit 2020-01-01