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Frauenförderungsplan des Bundesministeri · Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Justiz für den Zeitraum bis 31. Dezember 2030

§ 17 Frauenförderungsplan des BundesministeriWeitere Maßnahmen

Zusätzliche Maßnahmen zur Frauenförderung im Strafvollzug

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Für die Gleichbehandlungsbeauftragte oder den Gleichbehandlungsbeauftragten für den Vertretungsbereich des Exekutivdienstes im Strafvollzug sind mehrere Stellvertreterinnen oder Stellvertreter zu bestellen, bis im Exekutivdienst ein Frauenanteil von 40% erreicht ist.