§ 17 Frauenförderungsplan des BundesministeriWeitere Maßnahmen
Zusätzliche Maßnahmen zur Frauenförderung im Strafvollzug
Für die Gleichbehandlungsbeauftragte oder den Gleichbehandlungsbeauftragten für den Vertretungsbereich des Exekutivdienstes im Strafvollzug sind mehrere Stellvertreterinnen oder Stellvertreter zu bestellen, bis im Exekutivdienst ein Frauenanteil von 40% erreicht ist.