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Frauenförderungsplan des Bundesministeri · Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Justiz für den Zeitraum bis 31. Dezember 2030

§ 17 Frauenförderungsplan des BundesministeriWeitere Maßnahmen

Zusätzliche Maßnahmen zur Frauenförderung im Strafvollzug

Van krachtOfficiële tekst

Für die Gleichbehandlungsbeauftragte oder den Gleichbehandlungsbeauftragten für den Vertretungsbereich des Exekutivdienstes im Strafvollzug sind mehrere Stellvertreterinnen oder Stellvertreter zu bestellen, bis im Exekutivdienst ein Frauenanteil von 40% erreicht ist.