AAÜGErstV · Verordnung über die Erstattung von Aufwendungen nach dem Gesetz zur Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets durch den Bund AAÜGErstV чл. 7Inkrafttreten В силаОфициален текст Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1992 in Kraft. ← Предишен · чл. 6 Съдържание