AAÜGErstV · Verordnung über die Erstattung von Aufwendungen nach dem Gesetz zur Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets durch den Bund AAÜGErstV ст. 7Inkrafttreten ДействуетОфициальный текст Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1992 in Kraft. ← Предыдущая · ст. 6 Содержание