AAÜGErstV · Verordnung über die Erstattung von Aufwendungen nach dem Gesetz zur Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets durch den Bund AAÜGErstV Art. 7Inkrafttreten In KraftAmtlicher Text Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1992 in Kraft. ← Vorherige · Art. 6 Inhalt