BehWerkPrZustV · Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle für die Durchführung der Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen BehWerkPrZustV чл. 2 В силаОфициален текст Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft. ← Предишен · чл. 1 Съдържание