BehWerkPrZustV · Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle für die Durchführung der Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen BehWerkPrZustV ст. 2 ДействуетОфициальный текст Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft. ← Предыдущая · ст. 1 Содержание