BGSResOffBPräsErnAnO · Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Grenzschutzoffiziere der Reserve BGSResOffBPräsErnAnO чл. 3 В силаОфициален текст Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. ← Предишен · чл. 2 Съдържание