BGSResOffBPräsErnAnO · Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Grenzschutzoffiziere der Reserve BGSResOffBPräsErnAnO Art. 3 Van krachtOfficiële tekst Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. ← Vorige · Art. 2 Inhoud