BGSResOffBPräsErnAnO · Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Grenzschutzoffiziere der Reserve BGSResOffBPräsErnAnO Art. 3 En vigueurTexte officiel Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. ← Précédent · Art. 2 Sommaire