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BTGO 2025 · Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

BTGO 2025 чл. 126Abweichungen von dieser Geschäftsordnung

XII. Abweichungen und Auslegung dieser Geschäftsordnung

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Abweichungen von den Vorschriften dieser Geschäftsordnung können im einzelnen Fall mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder des Bundestages beschlossen werden, wenn die Bestimmungen des Grundgesetzes dem nicht entgegenstehen.