ERPBürgschG · Drittes Gesetz über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft ERPBürgschG чл. 4 В силаОфициален текст Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. ← Предишен · чл. 3 Съдържание