ERPBürgschG · Drittes Gesetz über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft ERPBürgschG Art. 4 Van krachtOfficiële tekst Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. ← Vorige · Art. 3 Inhoud